Salviawell

Heilen und Pflegen mit Pflanzen

  

Behandlungskosten

 

Honorarvereinbarung

Meine Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden 1985, Neuauflage 01.01.2002 in Euro, kalkuliert. Details dazu teile ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch mit.

 

Behandlungen und Massagen außerhalb der GebüH

- Breuss-Massage 40 Minuten                                                                     

- Fußreflexzonenmassage ca 50 Minuten                                                      

- Schröpfmassage ca. 40 Minuten  

- Ohrakupunktur ca. 40 Minuten                                                               

- Metamorphose-Anwendungen: für Erwachsene ca. 40 Minuten 

 bei Kindern kann die Behandlungsdauer wesentlich kürzer sein. Der Preis wird       
 dann angeglichen.  

 

In jedem Behandlungstermin ist ein kurzes Vorgespräch und eine kurze Nachruhe enthalten. 

Jede Behandlung ist mit einer Gebühr von 50,00 € belegt.

 

Hausbesuche sind möglich und werden nach Entfernung und Aufwand berechnet.

Ermäßigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen vereinbar und individuell.

______________________________________________

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass viele Privatkassen unterschiedliche Tarife haben und manchmal nur den GebüH-Mindestbetrag, manchmal aber auch bis zum Höchstbetrag erstatten. Auch Beihilfe und Postbeamtenkrankenkasse erstatten nicht alles und in der Regel nur bis zur Höhe in der Erstattungstabelle. Obschon die im GebüH gelisteten Beträge mehr als ein Vierteljahrhundert alt und somit nicht mehr zeitgemäß sind, berechne ich beihilfeberechtigten Patienten generell nur die Beträge, wie Sie vom Bundesinnenministerium erstattet werden. Sollte Ihre Zusatzversicherung oder Privatkasse abweichend erstatten, kann es zu einer zumutbaren Selbstbeteiligung kommen. Das Patientenrecht verpflichtet mich Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles erstattet wird, was ich Ihnen in Rechnung stelle. Leistungen mit fehlendem Betrag in der entsprechenden Spalte weisen darauf hin, dass diese nicht beihilfefähig sind. Nicht alle inzwischen möglichen und etablierten verfahren die ich anbiete, sind im GebüH und der Erstattungstabelle aufgeführt. Analoge Abrechnung bedeutet, dass ich in einem solchen Fall eine oder mehrere Leistung(en) auf der Rechnung benennen kann, die der erbrachten Leistung am ähnlichsten ist. Die Erstattung analog berechneter Leistungen wird von den Kostenträgern unterschiedlich gehandhabt. Erstattungssicherheit besteht dabei nicht.

Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag, ob die vorgesehene Behandlung anerkannt und wenn ja, in welcher Höhe erstattet wird.

 

Sprechstunden: nach Vereinbarung. Telefon: 04235 990 310